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Informationen zu
Tieren und Pflanzen

 

NSG Schweensand

Lage:
Das Naturschutzgebiet Schweenssand liegt südlich der Hamburger Elbinsel Wilhelmsburg unmittelbar gegenüber dem NSG Heuckenlock.
Es erstreckt sich in einer 100-250 m Breite auf 3,5 km Länge am Südufer der Süderelbe und ist ca. 35 ha groß.

Besonderheit:
Das Gebiet wurde 1993 unter Schutz gestellt. Auch hier gibt es Süßwasserwatten und -tideauwald, so dass das Gebiet mit dem Heuckenlock eine Einheit bildet. In diesem Elbbereich sind also beidseitig des Flusses die in Europa nur im Großraum Hamburg vorkommenden Süßwasserwatten und -tideauen unter Schutz gestellt!
Aufgrund dieser Süßwassertide-Auwälder sowie weiterer Lebensräume im Hafengebiet gehört Hamburg zu den acht Zentren der biologischen Vielfalt in Deutschland!

Verkehrsanbindung:
Mit der S-Bahn bis Harburg, Buslinie 149 oder 152 bis Neuland.

Bucht mit Sumpfdotterblumen

Entstehung:
Schweenssand wurde und wird noch immer in seiner Gestalt mit Wattenbereichen und kleinen Prielen durch den starken Tideeinfluss geprägt. Da Ebbe und Flut im Süßwasser der Elbe wirken, haben wir hier die Besonderheit des Süßwassertide-Auwaldes, der nur zwischen Glückstadt und Geesthacht zufinden ist und eine weltweite Einmaligkeit darstellt!
Das Elbwasser ist reich an nährstoffhaltigen Schwebstoffen. Bei jedem Hochwasser wird eine dünne Schicht dieses Schlicks abgelagert. So wird dem Gebiet eine enorme Menge an Nährstoffen zugeführt. Diese Nährstoffzufuhr und der Einfluss von Ebbe und Flut sind die Voraussetzung für die Entwicklung dieser besonders artenreichen Sumpf- und Wasserwildnis!

Ökologie, Tiere und Pflanzen:
Diese Lebensbedingungen ermöglichen einer Vielzahl von Pflanzenarten sich hier anzusiedeln!
Zahlreiche Würmer, Kleinkrebse und Schnecken leben in den Süßwasserwatten, die wiederherum vielen Vögel als Nahrungsquelle dienen. Strömungsberuhigte Buchten sind Kinderstube für viele Fischarten wie z.B. den Dreistacheligen Stichling.

Röhrichtzone mit Brandgänsen

Je nach Höhenlage und damit Überflutungshäufigkeit und -dauer bei Hochwasser lassen sich im NSG typische Auwald-Vegetationszonen erkennen:
In den tieferliegenden Bereichen, die am häufigsten und stärksten überschwemmt werden, wachsen verschiedene Röhrichtbestände. Diese bestehen aus dem hier dominierenden, sehr wuchskräftigen, mitunter bis zu fünf Meter hohen Schilf oder Reth, aber auch z.B. aus Schmal- und Breitblättrigem Rohrkolben und Rohrglanzgras.
Vogelarten wie der Teichrohrsänger und der Sumpfrohrsänger profitieren von der reichhaltigen Insektenwelt der Schilfröhrichte und brüten hier in alten Schilfbeständen.
Urwald mit Sumpfdotterblume Die Hochwasserspülsäume sind zumeist von verschiedenen Ampfern, Knöterichen oder Seggen besiedelt.
Auf festerem Sandgrund findet man den Tide-Auwald. Er ist jedoch im NSG Schweenssand nur noch in kleinen Resten zu finden. Der Auwald besteht im feuchtesten Bereich aus der Weichholzaue, also aus verschiedenen Weidengebüschen sowie Pappelarten, Linden, Eschen. Die höchstgelegenen und damit trockensten Flächen sind Standort für die Hartholzaue mit den Charakterbaumarten Eiche, Erle und Ulme. In den ruhigen Auwaldzonen brüten die seltene Beutelmeise und die Nachtigall. Der Buntspecht ist zu beobachten, der Graureiher ist fast ständig anzutreffender Nahrungsgast.
In den Überschwemmungsbereichen gibt es viele mit Sumpfdotterblumen bewachsene Flächen.
Weite Bereiche sind in einem urwaldähnlichen Zustand.

Landschaftspflegemaßnahmen der GÖP:
- Wir entfernen standortfremde Pflanzen, die der seltenen heimischen Flora den Lebensraum
streitig macht. Zu einem großen Problem haben sich hier das Indische Springkraut und der
Japanische Stauden-Knöterich entwickelt. Aufgrund des hohen Nährstoffeintrages durch das
Elbwasser haben diese Arten eine ungeheure Wachstumskraft und bilden z.T. Reinbestände von
vielen Quadratmetern.
- Wir bauen schrittweise steinerne Uferdeckwerke, Hausruinen ab, um die Versiegelung des
Bodens aufzuheben und eine natürliche Bodendynamik und Pflanzenansiedlung zu ermöglichen.
- Wir setzen uns für eine Renaturierung der Sportboothäfen im NSG ein.